Wichtige Begrifflichkeiten in der Recyclingtechnik
Unter Biogut oder Bioabfall versteht man feste und flüssige Nahrungs‐ und Küchenabfälle, wie z. B.: Brotreste, Eierschalen, Fleischreste, Gemüseabfälle, Käsereste, Kaffeefilter, Knochen, Obstabfälle, Teebeutel, Wurst. Auch Gartenabfälle, wie z. B.: Baum‐, Hecken‐, Strauchschnitt, Gras, Laub, Pflanzen, Unkraut zählt zum Biogut.
Alle diese Abfälle können in der Biotonne recycelt werden.
Störstoffe sind Abfälle, die nicht ins Biogut bzw. in die Biotonne gehören. Diese sind zum Beispiel Glas, Metalle, Plastik und anderer Abfälle. Diese Störstoffe verzögern den Verrottungsprozess und verhindern eine Produktion von sortenreinem Kompost.
Verschiedene Verordnungen, wie die Bioabfallverordnung, regulieren den Störstoffanteil im Bioabfall. Ab Mai 2025 gilt, dass der Störstoffanteil in der Biotonne max. 1,0 % betragen darf. Damit soll der Anteil an Kunststoffen im Biogut reduziert werden.